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- Artikel-Nr.: 12060
- Hersteller Name: mobiloclean
- Hersteller Nummer: 10773
- EAN: 4260096560222
- Gewicht: 10 kg
Leistungsfähiger Sanitärreiniger mit starker Kalklösekraft durch spezielle Wirkstoffkombination. Reinigt schonend durch besonderen Armaturen- und Materialschutz. Beseitigt schnell Kalkrückstände, Kalkseifen, Urin- und Wasserstein, Rost- und Fettablagerungen. Reinigt hygienisch sauber. Erzeugt glänzende Oberflächen und hinterlässt einen angenehmen, frischen Duft.
mobiloclean – gebündelte Kompetenz in Sachen Reinigung und Hygiene
Die mobiloclean Handelsgruppe GmbH & Co.KG ist ein Zusammenschluss familiengeführter Fachgroßhändler, die deutschlandweit tätig sind. Das Sortiment umfasst Reinigungsbedarf und Reinigungstechnik für Gebäudereiniger, die Industrie, Hotel- und Gastronomie und Altenpflege. Wir statten Reinigungsunternehmen, Gebäudereiniger, Industriebetriebe, Verwaltungen sowie Alten- und Pflegeheime bedarfsgerecht aus. Ob in Eigen- oder Fremdreinigung, wir bieten alle Reinigungsmittel für ein hygienisches und sauberes Reinigungsergebnis. Unsere Mitgliedsunternehmen beraten und schulen Ihre Mitarbeiter, erstellen Reinigungspläne und warten Ihre Reinigungsmaschinen.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort | Gefahr! | ||
H-Sätze | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | ||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P301+P330+P331: Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353: Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |